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BUSICLINT-Darlehen Serie 4

Prognostizierte jährliche Nettorendite für Anleger: 7,992%

Kapitalschutz und jährliche Inflationsanpassung

Das zugrunde liegende Portfolio dieser Fondsserie besteht aus einem einzigen standardisierten Finanzprodukt: Geschäftskredite, die die standardisierten, unveränderlichen Geschäftsbedingungen von BUSICLINT™ verwenden. 

Die Diversifizierung des Portfolios beruht auf Tausenden (und möglicherweise Millionen) von Kreditnehmern, die branchenübergreifend und regional dieselben unveränderlichen Bedingungen nutzen. Für das Portfolio dieser Fondsreihe gibt es weder Handel noch Absicherung noch aktives Management.

BUSICLINT-Darlehensprodukt

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BUSICLINT™ ist ein unbefristeter, zinsloser (oder gebührenfreier) Geschäftskredit mit unveränderten Konditionen. Abhängig von der Kreditkategorie:

  • Der Jahreszinssatz des BUSICLINT Blue Chip™ ist dauerhaft auf 7,50 % festgelegt und
  • Der Jahreszinssatz des BUSICLINT Venture™ ist dauerhaft auf 9,99%.


BUSICLINT™-Kredite sind Geschäftskredite mit standardisierten, unveränderlichen Geschäftsbedingungen, die entweder von teilnehmenden Unternehmen, teilnehmenden professionellen Dienstleistern oder über teilnehmende Finanzinstitute vergeben werden, die zusammen als Kreditgeber erster Instanz oder Geschäftsanbahner bezeichnet werden.


Die standardisierten, unveränderlichen Geschäftsbedingungen, das System und die Marke BUSICLINT™ sind Eigentum der Juro Group™. Alle standardisierten BUSICLINT™-Geschäftskredite können verbrieft werden und am standardisierten Sekundärmarktmechanismus von Juro™ teilnehmen.


BUSICLINT Highlights 

1) Das Versprechen des Kreditnehmers, den Kapital- und Zinsbetrag in Form eines unwiderruflichen Schuldscheins zu zahlen, mit dem vorrangigen Anspruch auf die zukünftigen Einnahmen und Vermögenswerte des Kreditnehmers.

2) Die Sicherheiten in Form von Vermögenswerten, Immobilien, Kapital, Geschäftszweigen und jeglichem beweglichen Eigentum, die in die Finanzierung einbezogen sind.

3) Die Besicherung erfolgt durch die Vermögenswerte und Erträge des darlehensspezifischen Individual Debt Retirement Account (IDRA).

4) Die Gesamtzahlungen auf dem darlehensspezifischen Zins- und Gebührenkonto (IFA).

5) Die darlehensspezifische Differenzversicherung und Lebensversicherung zugunsten der BUSICLINT™-Darlehensgläubiger.

6) Die darlehensspezifische CCJS-Backstop-Garantie für alle Kapital- und Zinsbeträge kommt den BUSICLINT™-Darlehensgläubigern zugute.

Damit ein BUSICLINT™-Kreditantrag den Anforderungen entspricht und von den Versicherern genehmigt wird, muss Folgendes zutreffen:

Das Verhältnis von Schulden zu Einkommen („DTI“) der Kreditnehmer muss 40%

DTI = (Vorgeschlagene monatliche Zahlung + Alle monatlichen Mindestschuldverpflichtungen) ÷ Bruttomonatseinkommen

Hinweis: Gemeinsame Kredite sind zulässig. In diesem Fall werden die Einkommen für die Zeichnungsanforderungen zusammengefasst.





Serienbeschreibung​


Die Einheiten repräsentieren die alleinigen Anteile am zugrunde liegenden Portfolio von Geschäftskrediten, die die standardisierten, unveränderlichen Bedingungen von BUSICLINT™ verwenden. Die BUSICLINT-Einheiten werden als FEIPS (fungible equity interest profit sweep securities) und nicht als Schuldtitel ausgegeben. Somit sorgen die Gewinnausschüttungen aus den Lizenzeinnahmen für einen stetigen Einkommensstrom aus dem gesamten standardisierten Schuldendienstportfolio der Serie, der brutto ausgezahlt wird.

Die Auszahlungen erfolgen unabhängig von Marktbedingungen und den Zinssätzen für notleidende Kredite („NPL“). Anleger erhalten 80 % des Bruttoertragsanteils des monatlichen Schuldendienstes in Form einer unbefristeten Lizenzgebühr. Es findet kein aktiver Handel mit dem BUSICLINT-Fondsportfolio statt. Stattdessen erhalten wir passive Erträge, die wir anteilig an die Partner ausschütten. Die Anteile werden von uns unbefristet und mit unveränderlichen Bedingungen angeboten.

The primary market activity calls for the subscription of the units with the in-kind delivery of portfolios of business loans that use the BUSICLINT™ standardized immutable terms and conditions. There are two types of BUSICLINT™ loans: 

Es gibt zwei Arten von BUSICLINT™-Darlehen:

  • Typ 1 = BUSICLINT Blue Chip™. Für diese Kredite gelten die standardisierten, unveränderlichen Geschäftsbedingungen von BUSICLINT™. Sie gelten in Rechtsgebieten mit niedriger Inflation und geringem politischen Risiko und sind auch für Unternehmen bestimmt, die in einer Branche mit geringem Risiko tätig sind. BUSICLINT Blue Chip™-Darlehen sind mit einer festen jährlichen Lizenzgebühr (Zinsen oder Gewinn) von 7,50 % verbunden. 


  • Typ 2 = BUSICLINT Venture™. Für diese Kredite gelten die standardisierten, unveränderlichen Geschäftsbedingungen von BUSICLINT™. Sie werden in Rechtsgebieten mit hoher Inflation oder hohem politischen Risiko vergeben oder betreffen Unternehmen, die in einer Branche mit hohem Risiko tätig sind. BUSICLINT Venture™-Darlehen sind mit einer festen jährlichen Lizenzgebühr (Zinsen oder Gewinn) von 9,99 % verbunden

Die Inhaber der Einheiten der BUSICLINT™-Serie profitieren von den standardisierten, unveränderlichen Bedingungen jedes zugrunde liegenden Master-BUSICLINT™-Schuldscheins.

Das Kapital ist gesichert und nicht rückzahlbar. Die Anteile generieren ein regelmäßiges Einkommen in Form von Lizenzausschüttungen aus den Bruttoeinnahmen des gesamten BUSICLINT™-Serienportfolios. Rücknahmen sind gemäß den unveränderlichen Geschäftsbedingungen möglich. Alle anderen Transaktionen sind Sekundärmarktaktivitäten, die in befreiten 144A-Transaktionen oder an einem ausgewählten Handelsplatz (z. B. einem ATS oder einer Börse nach der Notierung der Partnerschaftsserienanteile) erfolgen.

Einzelheiten zur Serie


Diese Serie der Partnerschaft hat eine unbegrenzte Laufzeit. Die Beteiligungen dieser Serie sind in fungiblen Anteilen mit einem Nennwert von 1.000,00 USD pro Anteil verbrieft. Die BUSICLINT-Serie funktioniert hinsichtlich der Ausschüttungsplanung, der Korbbildung und der Korbrücknahme wie ein geschlossener Fonds; die Ausgabe neuer Anteile erfolgt jedoch unbefristet gemäß den unveränderlichen Bedingungen der Serie. Es sind auch Unterserien der BUSICLINT-Serie möglich, die nach Währung und Gerichtsbarkeit der jeweiligen Geschäftskredite, aus denen das Portfolio der Unterserie besteht, getrennt sind. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Emissionsprospekts waren keine Anteile in irgendeiner Währung oder Unterserie im Umlauf.

Juro Funds LLC – BUSICLINT Geschäftskredite – Serie 4

Getrennte Unterserien des BUSICLINT™ werden entsprechend der Währungsbezeichnung und der Gerichtsbarkeit der Vermögenswerte (z. B. Euro BUSICLINT™, US BUSICLINT™, British BUSICLINT™ usw.) ausgegeben.

Eigenkapitalwertpapier, das einen anteiligen Eigentumsanteil am Kapital und eine anteilige Beteiligung an den Gewinnausschüttungen aus den Gesamterträgen des von dieser Fondsserie gehaltenen Sonderportfolios darstellt. Unbefristete Ausgabe dieses durch eine fungible Einheit dargestellten Partnerschaftsanteils gemäß den unveränderlichen Geschäftsbedingungen der Fondsserie.

Eigenkapitalsicherheit in Form von fungiblen Einheiten von Personengesellschaftsanteilen im Sondervermögen der Fondsreihe.

1.000,00 USD pro Einheit

Juro Inc.

Unbegrenzt

Parwert

(NAV + Accruals) oder (der von der Börse, an der das Wertpapier notiert ist, veröffentlichte Marktpreis, falls notiert).

1.000 Einheiten

Der Verkauf der Einheiten erfolgt fortlaufend und unbefristet mit einem Nettoinventarwert von 1.000,00 USD pro Einheit.

Einzelner Anlagetyp. Portfolio von Geschäftskrediten mit den standardisierten BUSICLINT™-Bedingungen. BUSICLINT™ ist ein unbefristetes, zinsloses Darlehen mit einem festen Zinssatz von 9,99 % pro Jahr.

Wir verkaufen Anteile, sofern verfügbar, über zwei verschiedene Abwicklungsservices. Der erste Service ist die direkte Abwicklung mit der Juro Funds LLC, der zweite die DTC-Abwicklung. Weitere Informationen finden Sie unter „Vertriebsplan“ in den Angebotsunterlagen.

Bei einer direkten Abwicklung mit Juro Funds LLC beträgt der Mindestkaufbetrag 10 Einheiten. Weitere Einheiten über 10 Einheiten hinaus können vom Emittenten der Serienwertpapiere in beliebiger Anzahl ganzer Einheiten erworben werden. Bei einer DTC-Abwicklung beträgt der Mindestkaufbetrag 100 Einheiten. Weitere Einheiten über 100 Einheiten hinaus können in beliebiger Anzahl ganzer Einheiten erworben werden.

Eine Sachleistung im Wert von mindestens 100.000 US-Dollar an Geschäftskrediten unter den standardisierten BUSICLINT™-Bedingungen pro Korberstellung. Die Mindestkörbe umfassen 100 Einheiten der BUSICLINT™-Serie zum Nennwert des Nettoinventarwerts pro Einheit der Serie. Es werden monatliche Korberstellungen erwartet, die Häufigkeit kann jedoch je nach den Anforderungen der Geschäftsabwicklung dieser getrennten Serie erhöht werden.

Anteilige Beteiligung an Gewinnausschüttungen in Höhe von 80 % der Erträge auf monatlicher oder vierteljährlicher Basis, wie vom Fondsmanager erklärt. Stimmrecht: eine Stimme pro Anteil. Anteilige Beteiligung an Liquidationen im Falle einer Liquidation oder Auflösung.

Rücknahmen sind monatlich zum festen Formelpreis von (NAV + Accruals) möglich, wobei Rücknahmen ausschließlich in Juro USD (der stabilen Währung „USDJ“) ausgezahlt werden. Der Rücknahmebetrag ist der Nennwert nach den monatlichen Gewinnausschüttungen der Bruttoeinnahmen der Fondsreihe.

Diese Serie bietet zwei Möglichkeiten zur Einlösung in Form von Sachleistungen:

1) in US-Dollar (oder der jeweiligen Währung der Unterserie) zum am Rücknahmedatum veröffentlichten Nettoinventarwert; oder

2) in Anteilen der JRSP-Serie zum am Rücknahmetag veröffentlichten Nettoinventarwert.

Rücknahmen in Juro USD (oder der entsprechenden Unterserienwährung) sind vierteljährlich möglich. Die entsprechende Serie von Juro Digital Money wird auf das angegebene Konto des Anteilseigners im Juro Central Network™ oder Juro Decentralized Network™ ausgezahlt. Der Juro USD ist gemäß dem Angebotsrundschreiben zu Juro Digital Money und der unwiderruflichen Treuhandurkunde der Juro-Organisation, die in diesem Dokument durch Verweis enthalten sind, eins zu eins an den US-Dollar gekoppelt.

Rücknahmen für Anteile der JRSP-Serie sind vierteljährlich möglich, wobei der Nettoinventarwert in US-Dollar als Grundlage für die Sachrücknahme im Verhältnis eins zu eins verwendet wird (d. h. 1.000,00 USD Nettoinventarwert der BUSICLINT™-Serie werden gegen 1.000,00 USD Nettoinventarwert der JRSP-Serie eingelöst).

Für diese Serie gilt ein Mindestrücknahmebetrag von 10 Einheiten.

Das segregierte Portfolio dieser Partnerschaftsserie wird von einem serienspezifischen, unwiderruflichen Trust gehalten, der nicht aktiv verwaltet wird, keinen Vorstand hat und passiv das streng definierte standardisierte Portfolio hält und alle Bruttoeinnahmen gemäß den Ausschüttungen der Serie an die Inhaber dieser Partnerschaftsserie ausschüttet. Die Einheiten der BUSICLINT™-Serie werden in Körben ausschließlich durch Sachleistungen aus Geschäftskrediten gebildet, die den standardisierten BUSICLINT™-Bedingungen unterliegen, oder aus Geschäftskrediten, die den Kreditnehmern die Übernahme der standardisierten BUSICLINT™-Bedingungen ermöglichen. Es erfolgen keine Abzüge, keine Zeichnungsrabatte und keine Erstattung von Emissionskosten für Investitionen, die aus den Erlösen der Korbbildung oder des Primärmarktverkaufs getätigt werden.

Für keines der Vermögenswerte der Serie werden jährliche Gebühren erhoben. Der Fonds erhebt keine Ausgabeaufschläge oder Verkaufszuschläge für Primärmarktverkäufe von Anteilen der BUSICLINT™-Serie. Bei Rücknahme gegen juro Digital Money fällt eine Rücknahmegebühr von 3 % an, die der Anteilsinhaber der BUSICLINT™-Serie in Sachleistungen in der entsprechenden Währung von juro Digital Money für das getrennte Portfolio der BUSICLINT™-Serie bezahlt. Bei Rücknahme gegen Anteile der JRSP-Serie fällt eine Rücknahmegebühr von 3 % in Sachleistungen mit den daraus resultierenden ausgegebenen Anteilen der JRSP-Serie an.

Alle Managementgebühren, Servicegebühren und Verwaltungskosten unterliegen dem Juro Revenue Sharing Program, das als unbefristete Lizenzgebühr von den 20 % der Bruttokapitalgewinne und -einnahmen des Serienportfolios abgezogen wird.

Die Ausschüttungen an die Anleger erfolgen vierteljährlich (im März, Juni, September und Dezember) innerhalb von 30 Tagen nach Quartalsende als Gewinnausschüttungen, die den im Serienprospekt dargelegten Bedingungen unterliegen.

Bar- und Sachausschüttungen werden automatisch über unser Dividenden-Reinvestitionsprogramm (DRIP) reinvestiert. Sie können sich jedoch jederzeit vom DRIP abmelden, um die Ausschüttungen in bar oder in Sachleistungen zu erhalten, je nachdem, was zutrifft.

BUSICLINT™ ist ein unbefristetes, zinsloses Darlehen mit einem festen Zinssatz von 9,99 % pro Jahr. Die zeichnenden Darlehensgeber und die nachfolgenden Anteilseigner haben Anspruch auf:

  • 80 % der Bruttoeinnahmen des getrennten BUSICLINT™-Serienportfolios; und
  • 100 % des ursprünglichen Nettoinventarwerts (pro Anteil), wenn die jeweiligen Anteile zurückgezogen oder zurückgegeben werden.

Diese Beträge werden den Anteilseignern als vierteljährliche Gewinnausschüttungen in Form einer unbefristeten Lizenzgebühr ausgezahlt. Diese Zahlungen ähneln möglicherweise Unternehmensdividenden, werden aber anders besteuert. Dies liegt daran, dass sie als Kapitalrückzahlung an den Gesellschafter (und nicht als Einkommen) behandelt werden und somit dessen Bemessungsgrundlage mit jeder Ausschüttung reduzieren. Dies ermöglicht gegebenenfalls die Nutzung von Abschreibungen und steuerlichen Verlusten.

Die Serie bietet Anlegern die unwiderrufliche Möglichkeit, vierteljährlich (im März, Juni, September und Dezember) mindestens 10 Einheiten und keine Höchstzahl an Einheiten zurückzugeben, vorbehaltlich der in diesem Prospekt dargelegten Bedingungen. Bei Rücknahmen erhalten Anteilsinhaber 100 % des gesetzlich ausstehenden Werts des zugrunde liegenden standardisierten Portfolios und der anteiligen Rückstellungen abzüglich der Rücknahmegebühr von 3 %. Alternativ können Anleger Anteile gemäß Regel 144a auf dem freien Markt über ihren Broker-Dealer/Finanzdienstleister verkaufen. Beim Verkauf in einer solchen Transaktion erhalten Anteilsinhaber den Marktpreis für die Einheiten und tragen die Transaktionsabwicklungskosten und Provisionen, die von ihrem Broker-Dealer/Finanzdienstleister erhoben werden. Dieser Nettobetrag kann ein Aufschlag oder ein Abschlag auf den Nettoinventarwert der Einheiten sein.

(Gesamtportfolio-Ertragsrückstellungen / Anzahl ausstehender Serieneinheiten) +

(1.000,00 USD Nennwert pro Einheit)

EUR-Preisformel = (USD-Preis) * (EUR/USD-FOREX-Preis)

GBP-Preisformel = (USD-Preis) * (GBP/USD-FOREX-Preis)

JPY-Preisformel = (USD-Preis) * (JPY/USD-FOREX-Preis)

CNY-Preisformel = (USD-Preis) * (CNY/USD-FOREX-Preis)

KRW-Preisformel = (USD-Preis) * (KRW/USD-FOREX-Preis)

HKD-Preisformel  = (USD-Preis) * (HKD/USD-FOREX-Preis)

TWD-Preisformel = (USD-Preis) * (TWD/USD-FOREX-Preis)

BTC-Preisformel = (USD-Preis) * (BTC/USD COMMODEX™-Preis)

Alle Verkäufe auf dem Sekundärmarkt unterliegen der Regel 144a des Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung, sofern keine öffentliche Notierung an einer regulierten Börse erfolgt oder keine andere Ausnahme vorliegt (z. B. Regel 144, Regulation S usw.).

Gemäß Abonnement

Gemäß Zeichnung. Der Handel auf dem Sekundärmarkt ist gemäß Regel 144a beschränkt und muss grundsätzlich innerhalb von zwei Werktagen abgewickelt werden, sofern die Parteien des Handels nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. Dementsprechend müssen Käufer, die die Einheiten zwei Werktage vor der Abwicklung handeln möchten, aufgrund der Tatsache, dass die Einheiten zunächst innerhalb von drei Werktagen (T+3) abgewickelt werden, alternative Abwicklungsvereinbarungen angeben, um eine fehlgeschlagene Abwicklung zu verhindern.

Unbefristet

80%

20%

30 / 360 

Die Gewinnausschüttungen aus den laufenden Lizenzgebührenzahlungen erfolgen, sofern zutreffend, per Direkteinzahlung auf das in Ihrem Zeichnungsvertrag angegebene Konto, wenn Sie Anteile der BUSICLINT™-Serie über die Direktabwicklung mit Juro Funds LLC erwerben. Wenn Sie Anteile der BUSICLINT™-Serie über DTC oder eine andere Abwicklungsmethode erwerben, werden die Zahlungen über DTC oder das jeweilige Abwicklungssystem auf Ihr Brokerage- oder Depotkonto überwiesen.

Wir können den gesamten ausstehenden Kapitalbetrag sowie die aufgelaufenen, aber noch nicht ausgezahlten Gewinnauszahlungen der aufgelaufenen unbefristeten Lizenzgebühren einfordern und zurückzahlen oder alternativ zum dann notierten Marktpreis, sofern dieser über dem Nettoinventarwert zuzüglich der aufgelaufenen Beträge liegt. Diese Einforderung oder Rücknahme gilt für alle oder einzelne Anteile der BUSICLINT™-Serie jederzeit ohne Vertragsstrafe oder Aufschlag. Inhaber von Anteilen der BUSICLINT™-Serie haben das unwiderrufliche Recht, von uns die Rücknahme der Anteile der BUSICLINT™-Serie gemäß den hierin definierten Rücknahmebestimmungen der Serie zu verlangen.

Wir können nach eigenem Ermessen anderen Anfragen zur Rücknahme von Anteilen der BUSICLINT™-Serie vor den geplanten Rücknahmeterminen nachkommen. Wenn wir der Rücknahme von Anteilen der BUSICLINT™-Serie auf Anfrage eines Inhabers zustimmen (z. B. im Zusammenhang mit Tod, Insolvenz oder vollständiger dauerhafter Erwerbsunfähigkeit), können wir eine Rücknahmegebühr von 6 % des Nennwerts und der Lizenzgebühren auf den Restbetrag der zurückgenommenen Anteile der BUSICLINT™-Serie erheben. Diese Gebühr wird von dem in Juro-USD- oder JRSP-Anteilen gezahlten Betrag abgezogen.

Es besteht kein Markt für die Einheiten der BUSICLINT™-Serie, und wir gehen nicht davon aus, dass sich ein Sekundärmarkt für die Einheiten der BUSICLINT™-Serie entwickeln wird. Wir beabsichtigen, die Notierung der Einheiten der BUSICLINT™-Serie an einer Wertpapierbörse oder die Notierung der Einheiten der BUSICLINT™-Serie in einem automatisierten Händlernotierungssystem oder alternativen Handelssystem („ATS“) zu beantragen. Öffentliche Verkäufe sind jedoch erst nach Einreichung einer Registrierungserklärung bei der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC und deren Inkrafttreten zulässig.

Dennoch ist es Ihnen derzeit gestattet, Einheiten der BUSICLINT™-Serie gemäß den in Regel 144a, Regel 144 und anderen Ausnahmen des Securities Act von 1933 vorgesehenen Ausnahmen zu verkaufen, zu übertragen oder zu verpfänden.

Die Anteile der BUSICLINT™-Serie stellen die einzigen Eigentumsanteile am abgetrennten Portfolio und den ewigen Lizenzgebühren dar, die ausschließlich den Anteilseignern dieser Serie zustehen und von einem unwiderruflichen Trust gehalten werden, dessen Begünstigter diese Partnerschaft ist. Diese unwiderrufliche Treuhandurkunde wird durch Bezugnahme in dieses Dokument aufgenommen. Gemäß dieser unwiderruflichen Treuhandurkunde ist Juro System Inc., einer der Partner des General Partners, der Treuhänder des unwiderruflichen Trusts und erfüllt die Aufgaben des Treuhänders ohne weitere Vergütung. Dem Treuhänder, der LLC und dem General Partner ist es untersagt, Schulden auf das abgetrennte Portfolio und die ewigen Lizenzgebühren, auf die diese Serie Anspruch hat, aufzunehmen oder diese anderweitig zu belasten. Die Zahlung der Gewinnabschöpfungen der aufgelaufenen ewigen Lizenzgebühren erfolgt vierteljährlich ohne Gebühr oder Abgabe.

Weitere Informationen finden Sie unter „Beschreibung der Einheiten – Rangfolge“ in der Reihe mit den Einzelheiten.

Die Anteile können in Form eines Buchzertifikats, in verbriefter Form oder in Form einer bei einer Verwahrstelle hinterlegten Globalurkunde ausgegeben werden.

Eine Investition in die Anteile ist mit erheblichen Risiken verbunden, darunter dem Risiko, Ihre gesamte Investition zu verlieren, und kann als spekulativ angesehen werden. Eine Zusammenfassung der Risiken in Bezug auf dieses Angebot und unser Unternehmen und Geschäft finden Sie unter „Risikofaktoren“ in den Angebotsunterlagen.

Die Abwicklung ist nicht von der Abwicklung der gleichzeitigen Angebote abhängig.

Keine. ATS auf Anfrage. Und wenn von den Anteilseignern auf der Jahresversammlung genehmigt, OTC oder Notierung in 24 Monaten.

506(c), 144, 144a und S

Keine. Ein Kreditrating ist keine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten von Wertpapieren und kann von der Ratingorganisation, die es vergibt, jederzeit geändert oder widerrufen werden.